„Wenn Du gut in etwas bist,
mach es nie umsonst“
Der JOKER in „Batman – The Dark Knight“
Rechtsberatung ist mir Berufung und Beruf. Das bedeutet, dass ich meine Dienstleistungen gegen Geld und nicht umsonst anbiete.
Etwas anderes wäre mir vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auch nicht erlaubt.
Selbstverständlich informiere ich Sie im Rahmen eines Vorgespräches auch über die möglichen Kosten.
Ich übernehme für Sie auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung, etwa bei Rechtsschutzversicherungen.
In manchen Fällen könnte eine staatliche Beihilfe für Sie, wie Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung möglich sein. Gerne berate ich Sie auch hierzu.